Umsetzung des Masernschutzgesetzes

Sehr geehrte Eltern,

die Schulen sind verpflichtet, die Maßnahmen des Masernschutzgesetzes umzusetzen. Nach § 20 Abs. 10 IfSG müssen die Nachweise für die Schülerinnen und Schüler und an der Schule tätigen Personen über ihren Masernschutz bis zum 31. Dezember 2021 vorliegen.

Bitte lesen Sie die beiden angehängten Dokumente sorgfältig durch und legen das Formular Ihrem Arzt zur weiteren Bearbeitung vor. In den folgenden Wochen sind weitere Informationen durch die Schule geplant.

Anlage 1 Masernschutz an Schulen

Anlage 2 Ärztliches Formular zum Masernschutz