Tiergestützte Pädagogik

Ab dem Schuljahr 2022 wird der Schulhund Lennie im Unterricht eingesetzt. Er hat die Ausbildung und eine Qualifizierung als Schulhund bei canis scholaris erworben und wird nur im Team mit der Lehrerin Anna Christina Kleinlosen arbeiten.

Weitere Informationen und einen Vordruck zur Einverständniserklärung finden Sie hier.

Wer bin ich?

Ich bin Lennie und wurde am 1. August 2019 geboren. Ich bin ein Labrador-Golden Retriever – und was anderes großes – Mischling und möchte gerne in die Schule gehen!

Ich besuchte als Welpe und Junghund wöchentlich die Hundeschulen. Trainingseinheiten, die meiner Bewegungsfreude und meinem Spürsinn gerecht werden, finde ich toll.

Durch das Wesen Labrador und Golden Retriever gehöre ich eher zu den mittelgroßen Hunden und zeichne mich als menschenfreundlich und -zugewandt aus. Ich werde gerne als Familienhund gehalten. Im Ursprung bin ich ein Arbeitshund und möchte somit auch körperlich und geistig gefordert werden. Dies bestätigt sehr der Herdenschutzhundanteil in mir auch.

Wer mich kennt, bestätigt meine Eigenschaften:

bewegungsfreudig, aktiv, aufgeschlossen, neugierig, lernfreudig und motivierend im Umgang mit anderen Menschen. Besondere Geräuschkulissen durch Musikinstrumente und Orchestermusik bin ich durch die meinen Besitzerin gewohnt. Niemand ist perfekt; daher reagiere ich auf ungewohnte Situationen, z.B. Knallgeräusche eher sensibel und suche Schutz bei meiner Halterin.

Tricks und Kommandos lerne ich mit großer Begeisterung und meistens geduldig. Neben der ganzen Bewegung und Beschäftigungsaktivitäten genieße ich aber auch die Ruhe- und Erholungsphasen.

Im Jahre 2021 absolvierte ich erfolgreich mit meiner Hundeführerin die Ausbildung zum Schulhund bei „canis scholaris“ in Aachen – so darf ich ganz offiziell mit in die Schule kommen. Regelmäßige Kurse mit dem Schwerpunkt Kommunikation und Beziehungsarbeit fördern unsere Teamarbeit.

Regelmäßig werde ich vom Tierarzt untersucht, bin geimpft, und das Veterinäramt Düren ist auch darüber informiert, dass ich gerne hier zur Schule gehen.

Warum will ich in die Schule?

 Schule ohne Hund funktioniert auch gut, ist schön und macht auch Spaß und Freude.

Aber mit Hund kann Schule, das Lernen und das Miteinanderleben anders sein.

Ich möchte gerne den Schülerinnen und Schülern beim Lernen helfen, sie unterstützen und dabei sein, wenn sie schönen Unterricht erleben.

Der Umgang untereinander ist rücksichtsvoller – etwas leiser in den Klassen;

sauberer – da nichts z.B. auf dem Boden liegen sollte –

konzentrierter – entspannter und und und …

An der St. Angela-Schule gibt es ein Konzept, das nennt sich tiergestützte Pädagogik – da wird erklärt, warum es gut, sinnvoll und schön ist, dass alle an der Schule mit und von verschiedenen Tieren an und in der Schule in Kontakt kommen und von und miteinander lernen und leben können.

 

Ein Hund in der Schule – darf das sein?

Ja, das darf sein – wenn … der Hund

  1. der Hund einen Nachweis zur Tauglichkeit für den „Schuldienst“ hat
  2. der Hund nur mit dem Frauchen im Team im Einsatz ist
  3. der Hund eine Tierhaftpflichtversicherung hat
  4. der Hund regelmäßig beim Tierarzt zur Kontrolle und zum Impfen ist
  5. alle in der Klasse damit einverstanden sind, dass ich mitkomme und keine Hundehaarallergie vorliegt
  6. alle Eltern eine Einverständniserklärung ausgefüllt haben!

Schulhund vs. Therapiehund

Ich bin ein Schulhund und kein Therapiehund – hier darf und wird niemand mit und durch mich therapiert – das geht ja nicht, da mein Frauchen auch keine Therapeutin ist.

Gerne kann ich in anderen Fächern und Klassen zu Besuch kommen, aber immer nur in Begleitung mit meinem Frauchen.

Ein Schulhund darf nur nach Beschluss der Schulkonferenz in der Schule arbeiten:

 Ich finde, ich bin ein ganz netter Hund – bin hundeverträglich – mag aber besonders sehr gerne Menschen. Doch niemand kann in die Zukunft sehen und auch die allerletzte Situation vorhersehen und planen – daher ist es für alle Beteiligte in einer Schule gut, wenn nach

  • 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII

gehandelt wird:

„Soweit die Schulleitung unter Beteiligung der schulischen Mitwirkungsgremien über den Einsatz eines Schulhundes im Unterricht entschieden hat, unterliegen die SuS dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

Zuständig für Unfallanzeigen sowie Einzelfragen ist die Unfallkasse NRW.“

Die Unfallkasse haftet für Personenschäden – die (Tier)Haftpflichtversicherung dann eben für die Sachschäden – falls irgendwann welche entstehen würden.

 

Gut zu wissen:

Ich komme (leider) nur tageweise in die Schule.

Wenn ich arbeite, dann sind es ca. 20-25 Minuten, danach brauche ich eine Pause.

Es gibt in der Schule viele Regeln und Vereinbarungen – so auch für den Einsatz und die Arbeit mit mir. Diese Regeln werden zuvor von meinem Frauchen mit den jeweiligen Klassen und Schülern besprochen und vereinbart.

In das Lehrerzimmer würde ich schon gerne mal gucken – aus hygienischen Gründen möchte ich aber nicht dort hinein. Außerdem ist es dort recht eng und es herrscht dort oft viel Hektik und Trubel.

Haben Sie oder hast du Fragen zu der Arbeit mit mir als Schulhund oder auch zum Konzept der tiergestützten Pädagogik, dann melden Sie sich oder du dich gerne bei meinem Frauchen Frau Kleinlosen.

annachristina.kleinlosen@angela-dueren.de

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