Leistungskonzept

Allgemeine Grundsätze

Als Gymnasium sehen wir uns den Ansprüchen gymnasialer Ausbildung verpflichtet. Wir sehen im gymnasialen Lernen eine Herausforderung, die die Schülerinnen und Schüler zur persönlichen Entwicklung und (in entsprechenden Schritten) zum erfolgreichen Abschluss motivieren soll.

Die Lehrerinnen und Lehrer dürfen von unseren Schülerinnen und Schülern eine angemessene Arbeitshaltung erwarten (alters- und sachgerecht) den Leistungsstand überprüfen und adäquate Leistungsnachweise einfordern. Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums dürfen gefordert werden, wozu ggf. differenzierte Aufgaben im Rahmen des Klassenunterrichtes gehören können.

Alle Fächer haben im Rahmen ihrer curricularen Vorgaben Grundsätze der Leistungsbewertung festgelegt, die den einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrern als Orientierung dienen, sie aber auch in die Pflicht nehmen, damit die Leistungserwartungen und –kontrollen an unserer Schule eine (annähernd) gleiche Ausrichtung haben. Insbesondere müssen die Klassenarbeiten und Klausuren sowie „kurze schriftliche Übungen“ den Vorgaben der Kernlehrpläne, der schulinternen Curricula, der Verordnung über Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO SI §6) oder der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt 3. Abschnitt) entsprechen.

Leistungsstarke Mädchen und Jungen können durch besondere, ggf. zusätzliche Aufgaben im Unterricht, aber auch durch Drehtürangebote, Tandemunterricht (Latein und Französisch gleichzeitig erlernen), Kurse im Rahmen der Ergänzungsstunden oder außerunterrichtliche Angebote der Begabtenförderung herausgefordert und gefördert werden.

Natürlich gehören aber auch Hilfen, zusätzliche Unterstützungen im Unterricht, Angebote im Rahmen unseres Coachings, der Know-how-Schülerhilfe sowie der Hausaufgabenhilfe dazu, damit die Schülerinnen und Schüler die Ziele einer Klasse erreichen können. So sind die umfangreichen Hinweise im Rahmen von Lern- und Förderempfehlungen, Förderplänen [vgl. 3.2.1] im Anschluss an die obligatorischen Quartalskonferenzen selbstverständlich Bestandteil dieses Leistungskonzeptes.

Die Vorgaben zur Leistungsbewertung, ihre Kriterien, geplante Formen der Leistungsüberprüfung, Beurteilungsraster für Referate, Gruppenarbeiten, Projekte, Facharbeiten oder Portfolios, aber auch Wege und Möglichkeiten, Defizite abzubauen und auszugleichen, werden den Schülerinnen und Schülern in altersgerechter Weise zur Kenntnis gebracht. Es empfiehlt sich, die wesentlichen Aspekte für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern schriftlich zusammenzustellen und angemessen zur Kenntnis zu bringen, z.B. bei den Pflegschaftssitzungen zu Beginn des Schuljahres. Bei Lehrerwechsel oder beim epochalen Unterricht gilt das natürlich entsprechend.

Die Schülerinnen und Schüler müssen wissen, in welcher Weise die Ergebnisse ihrer Arbeit in den SELF-Stunden in die Leistungswertung eingehen. Das Gleiche gilt für die Ergebnisse der „kleinen Facharbeit“ in der neunten Klasse [vgl. 4.2.7] sowie für das Produkt der fächerübergreifenden Gruppenarbeit in der Klasse 8. Hier gelten die entsprechenden curricularen Vorgaben [vgl. 4.2.6].

Bei der Bewertung offener Aufgaben aller Fächer ist neben sachlichen und inhaltlichen Kriterien auch die sprachliche Präsentation angemessen zu berücksichtigen. In die Beurteilung der sprachlichen Leistung werden die differenzierte und reichhaltige Ausdrucksweise, die Komplexität und Variation im Satzbau, die orthografische und grammatikalische Korrektkeit sowie sprachliche Klarheit, gedankliche Stringenz und Struktur der Darstellung einbezogen.

Korrekturen und Kommentierungen von Leistungsnachweisen sollten Hinweise geben zum Fehlerverständnis oder zur Aufarbeitung von Defiziten sowie zur Lernentwicklung; sie müssen stets sachbezogen sein.

Die Schülerinnen und Schüler werden auf die Formate der vorgesehenen Überprüfungen vorbereitet; sie können entsprechende Aufgaben üben. Das gilt natürlich in besonderer Weise für Lernstandserhebungen, zentrale Klausuren oder Aufgaben des Zentralabiturs.

Die Ergebnisse von Arbeiten z.B. sind Anlass, die Arbeitshaltung, die Lerntechniken der Schülerinnen und Schüler, aber auch den Unterricht selbst, die Art und Weise der Zusammenarbeit, der Vermittlung zu hinterfragen und ggf. zu verändern.

Natürlich ist in der Oberstufe in verstärktem Maße davon auszugehen, dass die Schülerinnen und Schüler für das Erbringen ihrer Leistungen, für ihren Einsatz, auch für zusätzliche Leistungsnachweise und natürlich für ihr Einbringen in den Unterricht verantwortlich sind. Das entbindet die Unterrichtenden jedoch nicht von der pädagogischen Verantwortung, auf Defizite hinzuweisen und zu erwartende Nachweise anzumahnen oder gar einzufordern. Das gilt im Rahmen von G8 insbesondere für die Einführungsphase der Sek II, deren Schülerinnen und Schüler ein Jahr jünger sind und eine Zeit der Eingewöhnung und Umstellung benötigen. Je nach Alter der Schülerinnen und Schüler können Selbstbeurteilungen der Schülerinnen und Schüler bei einzelnen Ausarbeitungen und Präsentationen oder aber auch im größeren Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen.

Die Unterrichtenden geben zu den Quartals- und Zeugnisterminen jeder einzelnen Schülerin und jedem einzelnen Schüler mündlich eine Übersicht über den Leistungsstand und erläutern ggf. ihre Beurteilung. Sie gehen auf andere Wahrnehmungen ihrer Schülerinnen und Schüler ein und vereinbaren Wege, die unterschiedliche Beurteilung genauer zu betrachten und abzugleichen. Hierbei sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Selbstbeurteilung ernst zu nehmen, was die Zuständigkeit der Lehrenden nicht schmälert. Feedbackprojekte (z.B. durch SeFU …) können gute Gesprächsanlässe bieten und werden dringend empfohlen. Am Tag des Halbjahreszeugnisses bieten wir einen Schülersprechtag an.

Auf Anfrage geben die Lehrerinnen und Lehrer auch neben den genannten vier Terminen zeitnah Auskunft über den Leistungsstand an Schülerinnen und Schüler oder Eltern.

Besonders herausragende Leistungen (auch besondere Leistungsfortschritte) können z.B. unter Arbeiten lobend kommentiert werden – vom Korrigierenden oder der Schulleitung. Erweiternde Belobigungen können als Bemerkungen auf den Zeugnissen erscheinen. Hervorstechende Leistungen, entsprechende Erfolge, Zusatzkurze, Aktivitäten im Bereich der Begabtenförderung werden zusätzlich zum Zeugnis durch Urkunden, Testate … für das Schulzeitbuch belohnt. Erfolge in Wettbewerben, bei ergänzenden Sprachprüfungen … werden auf der Homepage der Schule und im Jahrbuch herausgestellt.

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