Maskenpflicht in der Schule

Liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Montag, 27.04.20, gilt in der Schule eine Maskenpflicht, die durch den Schulträger verordnet wurde:

In Anwendung der Vorgaben des Landes auf den Bereich der bischöflichen Schulen des Bistums Aachen besteht ab dem kommenden Montag, 27. April 2020, für alle Personen, die sich auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bewegen, eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken. Entsprechend den Vorgaben des Landes kann es sich dabei um sogenannte Alltagsmasken oder auch Schals handeln.

Diese Verpflichtung zum Tragen der Schutzmasken gilt auf jeden Fall, bis die Schülerinnen und Schüler bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren vorgesehenen Platz im jeweiligen Klassenraum bzw. Arbeitsraum eingenommen haben. Da hier auch weiterhin die Hygienevorschriften und vor allem die festgesetzten Abstandsregelungen von mindestens 1,5 m gelten, die auf der Basis der 15. Schulmail und meiner präzisierenden Mail vom 20. April in Kraft gesetzt sind, gilt, sobald alle ihre Plätze eingenommen haben, die dringende Empfehlung zum Tragen einer Schutzmaske, jedoch keine unbedingte Verpflichtung hierzu.

Zur Erläuterung: Es muss allen Beteiligten bewusst sein, dass in Unterrichtssituationen über mehrere Stunden und gerade unter Prüfungsbedingungen mit mehrstündigen Klausuren das Tragen der Schutzmasken am jeweiligen Arbeitsplatz zu andersartigen gesundheitlichen Einschränkungen führen könnte.  

Für die Beschaffung der Masken gilt nach Angabe u.a. der Bezirksregierung Köln vom heutigen Tag, dass nicht der Schulträger und somit auch nicht die einzelne Schule für die Bereitstellung der Schutzmasken Verantwortung trägt (weder für Schülerinnen und Schüler noch für Lehrerinnen und Lehrer). Da es sich im öffentlichen Bereich um eine Pflicht für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes NRW handelt, steht es nach derzeitiger Einschätzung in der Zuständigkeit jeder Einzelnen und jedes Einzelnen dafür Sorge zu tragen, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Die St. Angela-Schule hat Schutzmasken bestellt,, um im EINZELFALL, d.h. wenn eine Maske vergessen wurde, beschädigt oder verschmutzt ist, aushelfen zu können. Angesichts der derzeitigen Lieferengpässe kann ich aber noch nicht sagen, wann diese Masken bereitstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Windeln, Schulleiter