Deutsch, Englisch, Mathematik
Februar und März 2024 für die Klassen 8Ra, 8Rb, 8Rc, 8Rd
Deutsch, Englisch, Mathematik
Februar und März 2024 für die Klassen 8Ra, 8Rb, 8Rc, 8Rd
Die Teilnahme an den Lernstanderhebungen ist für alle Schülerinnen und Schüler der achten Klassen verpflichtend.
Mit den Lernstandserhebungen soll festgestellt werden, über welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler zum Testzeitpunkt in den getesteten Fächern verfügen. Die Ergebnisse können von den Schulen mit den Vorgaben der Kernlehrpläne verglichen werden und leisten damit einen Beitrag zur Unterrichtsentwicklung und zur Förderung der Schülerinnen und Schüler.
Lernstandserhebungen enthalten unterschiedliche Aufgabenformate (z. B. multiple-choice, halboffene, offene Aufgaben). Im Gegensatz zu Klassenarbeiten, die sich in der Regel auf die vorausgegangene Unterrichtssequenz beziehen, wird in den Lernstandserhebungen überprüft, welches Wissen, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten die Schülerinnen und Schüler in ihrer gesamten bisherigen Schulzeit erworben und aktiv zur Verfügung haben, um damit fachspezifisch zu arbeiten.
Die bearbeiteten Hefte werden von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern korrigiert. Unmittelbar nach beendeter Korrektur erhalten die Lehrerinnen und Lehrer für jedes Fach eine Rückmeldung auf Aufgabenebene und die Lösungsquoten der Klasse.
Anschließend erfolgt die landesweite Auswertung. Einige Wochen nach Durchführung der Lernstandserhebungen werden den Eltern der Schülerinnen und Schüler die in den jeweiligen Fächern erreichten Kompetenzniveaus mitgeteilt. In diesen Elternrückmeldungen werden die Niveaus inhaltlich beschrieben, so dass ersichtlich ist, über welche Kompetenzen die Jugendlichen zum Zeitpunkt der Lernstandserhebung verfügten.
Die Ergebnisse der Schule, auch im landesweiten Vergleich, werden auf der Schulkonferenz vorgestellt.
Lernstandserhebungen sind ein Diagnoseinstrument und werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet.