Hinweise zum Versicherungsschutz im Distanzunterricht für das Fach Sport

Das Ministerium für Schule und Bildung und die Unfallkasse NRW befürworten ausdrücklich die Durchführung des Sportunterrichts und die Initiierung von Bewegungsaufgaben beim Unterricht auf Distanz.

Hinsichtlich des gesetzlichen Unfallschutzes beim Sportunterricht auf Distanz ergeben sich verschiedene rechtliche Anforderungen, die sich insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Stellung als „körperbezogenes Fach“ im Fächerkanon artikulieren. Diese bedürfen einer Interpretation hinsichtlich des Versicherungsschutzes bestimmter Lehr-Lern-Szenarien im Distanzunterricht des Faches Sport.

Weitere Informationen können Sie in der folgenden PDF nachlesen, welches vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW sowie der Unfallkasse NRW herausgegeben wurde.

Für die Bewegungsaufgaben außerhalb des Videounterrichts gilt:

Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, dass im Falle einer Verletzung die eigene Kranken- bzw. private Unfallversicherung haftet, so setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Sportlehrkraft in Verbindung. In diesem Fall erhält ihr Kind eine theoretische Aufgabe.

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