Die Klassenstufen 5 und 6 werden als eine Einheit betrachtet und als Erprobungsstufe bezeichnet. Eine Versetzung wird nicht ausgesprochen. Es erfolgt ein automatischer Übergang des Schülers / der Schülerin von Klasse 5 nach Klasse 6.
Bei sehr starken oder sehr schwachen Schülern wird durch die Klassenkonferenz eine Empfehlung zum Schulformwechsel ausgesprochen.
Versetzung ab Klasse 6 (Realschule)
(1) Eine Schülerin oder ein Schüler wird in die Klassen 7 bis 10 versetzt, wenn die Leistungen
- in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Fach des Wahlpflichtunterrichts (F/Sowi) mangelhaft sind und diese mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird oder
- in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Fach des Wahlpflichtunterrichts mangelhaft sind, und diese mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird sowie in einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
- in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
- zwar in zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach mangelhaft sind, aber dies durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem Fach ausgeglichen wird.