Übergang in die gymnasiale Oberstufe

Übergangsmöglichkeiten

Ein Wechsel in eine andere Schulform der Sekundarstufe I ist bis zum Beginn der Klasse 9 möglich. Er kann in der Regel nur zum Beginn eines Schuljahres erfolgen. Wenn ein Wechsel beabsichtigt ist oder die Schule ihn für sinnvoll hält, sollten möglichst frühzeitig beratende Gespräche zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten geführt werden.

Übergang in die gymnasiale Oberstufe

Überdurchschnittliche Leistungen beim Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) führen zum Erwerb der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium, an der Gesamtschule oder an beruflichen Gymnasien.

Schülerinnen und Schüler, die an der Realschule den Abschluss Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht haben, können sich an der gymnasialen Oberstufe der Gymnasien, beruflichen Gymnasien und Gesamtschulen anmelden.

Der Qualifikationsvermerk wird vergeben, wenn die Leistungen am Ende der Klasse 10 in allen Fächern mindestens befriedigend sind.

Eine ausreichende Leistung in einem der schriftlichen Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch kann durch eine gute Leistung in einem anderen dieser drei Fächer ausgeglichen werden.

Maximal drei ausreichende Leistungen in einem mündlichen Fach oder zwei ausreichende und eine mangelhafte Leistung können durch eine gleiche Anzahl guter Leistungen in den anderen mündlichen Fächern ausgeglichen werden. Sozialwissenschaften und Französisch zählen hier zu den mündlichen Fächern.

Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden. Ein schriftliches Fach darf nur durch ein anderes schriftliches Fach ausgeglichen werden.

Eine Schülerin oder ein Schüler kann in einem Fach eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich die Berechtigung zum Besuch der gym. Oberstufe zu erwerben. Eine Nachprüfung ist jedoch nicht möglich in einem Fach, das in das Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 einbezogen ist, also nicht in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik.

Die besondere Form der Bündelschule mit dem St. Angela-Gymnasium ermöglicht eine größtmögliche Durchlässigkeit von der einen zur anderen Schulform. Allen Schülerinnen der Realschule, die die entsprechende Qualifikation erworben haben, haben die Garantie, in der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums aufgenommen zu werden.

Die vertraute Umgebung, das Miteinander der Schülerinnen im Gebäude, die gemeinsame Nutzung von Fachräumen, die Tatsache, die Lehrer in der Oberstufe schon zu kennen, den Schulweg beizubehalten und die über Jahre praktizierte Zusammenarbeit in Arbeitsgemeinschaften, Chören und Musikensembles, im Coaching und bei der Streitschlichtung, das gemeinsame Feiern von Gottesdiensten und Schulfesten lässt für unsere Realschüler einen großen Teil möglicher Hemmnisse für einen Wechsel zum Gymnasium gar nicht erst auftreten.

Die Stärkung der schriftlichen Fächer in den Klassen 5 bis 10 durch zusätzliche Stunden für alle dienen auch der Erleichterung eines Übergangs in die gymnasiale Oberstufe nach der Klasse 10.

Fächergruppe I

 

Fächergruppe II

 

Qualifikation ?

 

M D E
2 2 2 2 2 3   ja
3 3 3 3 3 3   ja
3 3 3 3 4 2   ja, Ausgl. in FG II
4 2 3 3 3 3   ja, Ausgl. in FG I
3 2 4 3 4 2   ja, Ausgl. in FG I / II
3 2 3 2 3 5   ja, Ausgl. in FG II
3 3 4 3 3 3   nein, kein Ausgl. Engl.
3 3 4 3 2 4   nein, kein Ausgl. Engl.
3 3 4 3 2 2   nein, kein Ausgl. Engl.
4 4 3 3 3 3   nein
4 3 3 3 3 3   nein
5 3 2 2 2 2   nein
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