Allgemeine Grundsätze
Als Gymnasium sehen wir uns den Ansprüchen gymnasialer Ausbildung verpflichtet. Wir sehen im gymnasialen Lernen eine Herausforderung, die die Schülerinnen und Schüler zur persönlichen Entwicklung und (in entsprechenden Schritten) zum erfolgreichen Abschluss motivieren soll.
Die Lehrerinnen und Lehrer dürfen von unseren Schülerinnen und Schülern eine angemessene Arbeitshaltung erwarten (alters- und sachgerecht) den Leistungsstand überprüfen und adäquate Leistungsnachweise einfordern. Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums dürfen gefordert werden, wozu ggf. differenzierte Aufgaben im Rahmen des Klassenunterrichtes gehören können.
Alle Fächer haben im Rahmen ihrer curricularen Vorgaben Grundsätze der Leistungsbewertung festgelegt, die den einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrern als Orientierung dienen, sie aber auch in die Pflicht nehmen, damit die Leistungserwartungen und –kontrollen an unserer Schule eine (annähernd) gleiche Ausrichtung haben. Insbesondere müssen die Klassenarbeiten und Klausuren sowie „kurze schriftliche Übungen“ den Vorgaben der Kernlehrpläne, der schulinternen Curricula, der Verordnung über Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO SI §6) oder der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt 3. Abschnitt) entsprechen.