Informationen zum Nachteilsausgleich (NTA)
Ein Nachteilsausgleich steht grundsätzlich Schülerinnen und Schülern zu, bei denen eine dauerhafte Beeinträchtigung (oder mehrere) vorliegt und die zielgleich unterrichtet werden, also den Abschluss der allgemeinen Schule anstreben.
Beispielhaft zu erwähnen sind:
- Autismus-Spektrumstörung
- LRS/Legasthenie
- Schwerhörigkeit, Taubheit oder Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung
- Sehbeeinträchtigung (Blindheit, konzentrische Gesichtsfeldeinschränkung, andere visuelle Funktionsbeeinträchtigungen).
Ebenso können Nachteilsausgleiche für kürzerfristige Erkrankungen oder Einschränkungen gewährt werden.
Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs wird im Einzelfall geprüft und immer individuell entschieden.
Grundsätzlich ist es sinnvoll sich im Vorfeld von der Klassenleitung beraten zu lassen.
Sie können einen Nachteilsausgleich beantragen, indem Sie:
- einen formlosen Antrag per Post oder per E-Mail an die Schulleitung über sekretariat@angela-dueren.de stellen
- und ein fachärztliches Attest einreichen (bei LRS nicht zwingend notwendig).
- WICHTIG: Über Ausgestaltung und Form des Nachteilsausgleiches entscheidet die Schulleitung auf Vorschlag einer entsprechenden Klassenkonferenz.
Bei dauerhaften Beeinträchtigungen (s.o.) stellen Sie bitte Ihren (Wiederholungs-)Antrag zu Beginn oder zum Ende des Schuljahres. Ein Erstantrag muss dabei bis Ende der Klasse 6 erfolgt sein und jährlich wiederholt werden, wenn nötig.
Eine ausführliche Beschreibung des Nachteilsausgleichskonzepts finden Sie hier.