Wiederaufnahme des Unterrichts an der Realschule und Informationen zu den Abschlussprüfungen in Klasse 10

Regelungen vor dem Unterricht

 Liebe Schülerinnen, liebe Schüler,

kommt bitte möglichst erst kurz vor Beginn des Unterrichts.

Es gelten sowohl vor der Schule als auch auf dem kompletten Schulgelände die Hygiene- und Abstandsregeln. Das bedeutet, dass Ihr sowohl im Gebäude, auf dem Schulhof als auch direkt vor der Schule und an der Bushaltestelle einen Abstand von mindestens 1,50 m zueinander halten müsst.

Sobald Ihr das Schulgelände betretet, müsst Ihr einen Mund- und Nasenschutz tragen. Wir ihn vergessen hat, kann eine Maske für 1,- € im Sekretariat erhalten.

Das Schulgebäude darf erst 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts betreten werden.

Bei Regen wird es eine Sonderregelung geben.

Aktualisierung 09.05.

Bitte beachten! Die Stundenpläne für den Präsenzunterricht an der Realschule sind im geschützten Bereich eingestellt.

Aktualisierung 21.04.

Wichtige Verhaltensregeln für die Schülerinnen Klasse 10 der Realschule

Liebe Schülerinnen, im Passwort geschützten Bereich findet ihr detaillierte Verhaltensregeln für das Betreten des Schulgebäudes. Bitte beachten!

Liebe Eltern,  liebe Schülerinnen der 10. Klassen,

nach derzeitigem Stand ist die Wiederaufnahme des Unterrichts für die Klassen 10 der Realschule für den 23. April geplant.

Ab Donnerstag werden die Schülerinnen der 10. Klassen ein Unterrichtsangebot zur Vorbereitung des Abschlusses erhalten, auch wenn die ZP10 in ihrer eigentlichen Form für das laufende Schuljahr abgesagt ist.

Die Klassen werden in der Zeit von 8 Uhr bis 11.45 Uhr in geteilten Gruppen in drei Blöcken zu je 75 Minuten inklusive einer Pause in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch unterrichtet. Zwischen den jeweiligen Blöcken ist keine Pause vorgesehen. Das Aufsuchen der für die jeweilige Lerngruppe vorgesehenen Toilette erfolgt einzeln während des laufenden Unterrichts und der kurzen Pause. Das Verlassen des Klassenraumes muss wie bei der ZP 10 protokolliert werden.

Die konkreten Zeit- und Raumpläne für Donnerstag und Freitag können dem „Stundenplan“ entnommen werden.

Zwingend erforderlich für die Durchführung des Unterrichts sind die Einhaltung des schulischen Hygieneplans und des Raumnutzungskonzepts.

Dieses Raumkonzept sieht vor, dass jede Klasse in zwei Lerngruppen (Gruppe 1 und Gruppe 2) mit je ca. 15 Schülerinnen aufgeteilt und in zwei nebeneinander oder nahebei liegenden Klassenräumen unterrichtet wird. Die Sitzplätze, die von Schülerinnen eingenommen werden dürfen, werden deutlich markiert. Es ist sicherzustellen, dass der Mindestabstand zwischen den Schülerinnen 1,50 m beträgt. Die Klassenlehrerinnen erstellen einen Sitzplan, aus dem deutlich wird, welche Schülerin an welchem Platz dauerhaft sitzt. Ein Tausch der Plätze ist nicht möglich. Die Einteilung der Gruppen erfolgt nach Alphabet. Auch hier ist ein Wechsel der Gruppe nicht möglich. Die Klassenlehrerinnen bereiten die jeweiligen Räume am Mittwoch vor.

In jeder Stunde wird von den unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern überprüft und protokolliert, dass die Schülerinnen auf den vorgesehenen Plätzen sitzen, so dass auch nachträglich eine Kontaktnachverfolgung möglich ist.

Die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten hat oberste Priorität. Die Schülerinnen werden am Donnerstag über die erforderlichen Hygienemaßnahmen belehrt. Das Befolgen einfacher Verhaltensregeln: mindestens 1,5 m Abstand halten, gründliche Handhygiene beachten, Nies- und Hustenregeln umsetzen, sind sehr wirkungsvolle Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Im Befolgen dieser einfachen Regeln tragen alle füreinander Verantwortung. Von daher ist es auch notwendig, symptomatisch kranke Schülerinnen von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen.

Statt der Zentralen Prüfungen wird in diesem Schuljahr in jedem Fach eine von den Lehrkräften der Schule zu erstellende Prüfungsarbeit durchgeführt werden. Diese Arbeiten sollen sich an den inhaltlichen Vorgaben und Standards der ZP 10 orientieren, nehmen aber auch Bezug auf den Inhalt des tatsächlich erteilten Unterrichts. Die Arbeiten können, müssen aber nicht Vergleichsarbeiten sein. Diese Prüfungsarbeiten (Klassenarbeiten) ersetzen die ZP-Klausur und müssen in den drei Klassen am gleichen Tag zeitgleich geschrieben werden. Da auch diese Arbeiten in Kleingruppen geschrieben werden müssen, ist es erforderlich, sie auf prüfungsfreie Tage der Abiturprüfungen zu legen.

Bitte das zu Hause erstellte Material (bearbeitete Aufgaben, Präsentationen etc.) am Donnerstag zur Besprechung mitbringen.

Mit der nun beginnenden Wiederaufnahme des Unterrichts liegen sicherlich Wochen vor uns, die von allen besondere Umsicht, Rücksicht und Achtsamkeit erfordern. Wenn wir alle die inzwischen bekannten Verhaltensregeln mit Vernunft und Augenmaß befolgen, werden wir sicherlich auch diese besondere Zeit gut durchstehen.

Weitere Informationen folgen. Euch und euren Familien wünschen wir alles Gute. Für Nachfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Jürgen Becker

Informationen zu den Abschlussprüfungen in Klasse 10

Die Zentralen Abschlussprüfungen für die 10. Klassen der Realschule finden in diesem Schuljahr auf Grund der aktuellen Situation nicht statt.
Das Schulministerium teilt dazu folgendes mit:

Prüfungen und Versetzungen – Folgen aus den Entwicklungen seit dem 16. März

Für die Jahrgangsstufe, die zum Ende des laufenden Schuljahres den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den Mittleren Schulabschluss erwerben soll, wäre es nicht fair, eine Zentrale Prüfung 10 abzuhalten.

Eine zentrale Prüfung setzt voraus, dass die unterschiedlichen Lerngruppen ausreichend Zeit hatten, nach dem von ihren Lehrkräften gewählten Rhythmus die vorgesehenen Unterrichtsinhalte bis zum Zeitpunkt der Prüfung vollständig durchzuarbeiten.

Dem Jahrgang 10 fehlen dazu aber wichtige drei bis vier Wochen in einem ohnehin kurzen zweiten Halbjahr.

Ein Unterricht kann für diesen Jahrgang nicht in üblichem Maße – also in vollem Umfang mit den ihnen vertrauten Lehrkräften und im üblichen Klassenverband erfolgen.

Daher wird das Schulministerium NRW, abweichend von § 12 Absatz 3 Schulgesetz, die zentralen Klausuren – wie oben beschrieben – durch von den Lehrkräften zu erstellende Arbeiten ersetzen, die dann auch zu einem späteren Zeitpunkt als dem für die ZP 10 ersten Prüfungstag, dem 12.Mai, geschrieben werden können.

Das Schulministerium NRW wird für diesen Jahrgang ausnahmsweise auf das ansonsten übliche Abschlussverfahren mit Vornoten und Abweichungsprüfungen verzichten und den Schülerinnen und Schülern – wie früher – mit ihren Zeugnissen zum Ende des Schuljahres den jeweiligen Abschluss ermöglichen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

Die Schülerinnen der Realschule Klasse 10 erhalten zum Üben Zugang zu den Prüfungsaufgaben aus den vergangenen 3 Jahren. Die Zugangsinformationen sind auf einer durch Passwort geschützten Seite hinterlegt. Die Seite ist zu finden unter dem Pfad: Realschule>Prüfungen und Abschlüsse>ZP10 gesichert.
Das Passwort wird euch in der DSB App (Vertretungsplan App) bekannt gegeben. Es darf nicht an Dritte weitergegeben werden und ist daher streng geheim zu halten.

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